Wie werde ich Mitglied?

Wir bieten Ihnen an online Mitglied zu werden. Füllen Sie dazu einfach das untenstehende Formular aus.

Mitgliedsbeiträge:
Einmalige Aufnahmegebühr:  20,00 €
Jahresbeitrag Mitgliedschaft:  68,00 €

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir nur Mitglieder beraten.
Telefonische Rechtsauskünfte gegenüber Nichtmitgliedern können grundsätzlich nicht erteilt werden. Der Beitritt als Mitglied ist erst dann erfolgt, wenn der Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr und die Aufnahmegebühr bar gezahlt oder unserem Vereinskonto gutgeschrieben wurden.

Die Mitgliedschaft gilt nur für die in der Beitrittserklärung genannten Personen und die aktuell angegebene Wohnanschrift. Bei einem Wohnungswechsel muss dem Verein unverzüglich die neue Wohnadresse mitgeteilt werden.

Bei einer Mitgliedschaft von Eheleuten oder eheähnliche Wohngemeinschaften gilt

  • es können höchstens zwei Personen pro Mitgliedschaft aufgenommen werden
  • benötigen wir die Unterschriften beider Vertragspartner.

Der Vorteil für neue Mitglieder:

  • Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit gegen Zahlung eines jährlichen Betrages in Höhe von 23,80 € den Versicherungsschutz unseres Gruppenrechtsschutzvertrages zu genießen. 
  • Der Beitrag für die Versicherung ist selbstverständlich zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag und der Aufnahmegebühr zu entrichten.

Was leistet die Itzehoer-Mietrechtsschutzversicherung?

Sie übernimmt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die notwendigen Kosten bis zu 20.000 Euro in jedem einzelnen Versicherungsfall. Dabei werden folgende Kosten und Gebühren ersetzt:

  • die gesetzliche Vergütung des eigenen Anwalts,
  • die gesetzliche Vergütung des Gegenanwalts,
  • die Gerichtskosten einschließlich etwaiger Zeugen- und Gutachtergebühren. 

>Merkblatt der Itzehoer Versicherung

Welche Wartefrist gilt? 

Während die Rechtsberatung ab sofort gewährt wird, also vom Eintritt an, müssen die Mitglieder im Falle eines Prozesses eine dreimonatige Wartefrist einhalten. Kostenschutz kann also nur gewährt werden, wenn der Streitfall, aus dem der Prozess entsteht, nach mindestens drei Monaten Mitgliedschaft oder Beitritt zur Rechtsschutzversicherung begonnen hat.

Wer ist Vertragspartner der Itzehoer-Versicherung? 

Vertragspartner der  Itzehoer-Versicherung ist ausschließlich der DMB Mieterverein Verden u.U e.V. . Die einzelnen Mitglieder unseres Vereins sind die "versicherten Personen". 

Besonders wichtig: 

Die Mietrechtsschutzversicherung tritt in der Regel nur dann ein, wenn Sie vor dem Prozess den Mieterverein zwecks Beratung aufgesucht haben und der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit dem Vermieter unternommen wurde.

Nur der DMB kann bei der Mietrechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für den Prozess beantragen.

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Termine

Bitte beachten Sie, dass Rechtsberatungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden können.

Informieren Sie sich unbedingt vor Beitritt über die terminliche Lage.